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Was sind Kleinprojekte?

Förder­programm

Das Förderprogramm “Regionalbudget”, besser bekannt als “Kleinprojekte”, wird über das Bundesprogramm “Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes = GAK” mit Mitteln des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen finanziert. Gefördert werden Projekte, die die Lebensqualität der Menschen in den ländlichen Gebieten positiv und nachhaltig beeinflussen. Dies können Maßnahmen im sozialen oder kulturellen Bereich, in der Landwirtschaft, im Umweltschutz oder im Tourismus sein.

 

Förder­bedingungen

Kleinprojekte verfolgen das Ziel, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Kleinprojekte müssen im Antragsjahr vollständig umgesetzt werden.  Antragssteller können bspw. Vereine, Kommunen, natürliche Personen und Personengesellschaften sein.

Aktuell können Anträge können bis zum 25.02.2024 gestellt werden. Nur vollständige Anträge werden bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt.

Weitere Informationen und Unterlagen gibt es hier.

Finanzie­rung

Die maximalen Gesamtkosten eines Kleinprojektes dürfen 20.000 € nicht übersteigen. Hiervon werden maximal 80% gefördert, die restlichen 20 % erbringt der Projektträger. Eigenleistung des Projektträgers kann angerechnet werden.